Die Bundesnetzagentur hat über die Fertigstellung und Veröffentlichung der geänderten Frequenzpakete informiert. Laut einem Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums an den APWPT war der Stichtag für die Kostenübernahme bei Umstellung von Funkmikrofonanlagen bereits der 21. Oktober.
Auch bekannte Acts wie Peter Fox sind von der Umstellung der Funkfrequenzen betroffen.
In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Verbands für professionelle drahtlose Produktionstechnologie (APWPT), Herrn Matthias Fehr, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf eine Veröffentlichung der Bundesnetzagentur und die daraus resultierenden Folgen hingewiesen. So wurde im Amtsblatt Nr. 20, Verfügung 57/2009 der Bundesnetzagentur vom 21. Oktober 2009 „die allgemeine Öffentlichkeit über die Fertigstellung und Veröffentlichung der durch die Umsetzung internationaler Vorgaben und von Flexibilisierungsvorhaben geänderten Einträge für die Pakete ‚Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommukikationsdiensten’ im Frequenzbereich 790 bis 862 MHz (Digitale Dividende) und in den Bereichen 1710 bis 1725 MHz und 1805 bis 1820 MHz sowie die Frequenznutzung ‚Funkmikrofone’ (Drahtlose Mikrofone) in den Bereichen 790 - 862 MHz, 1452 - 1477,5 MHz und 1800 - 1805 MHz“ informiert.
Die neuen Einträge der Frequenznutzung „Funkmikrofone“ sind laut dem Ministerium eine Folge der Öffnung des Frequenzbereichs 790 - 862 MHz für den „Drahtlosen Netzzugang“. Die Begünstigten der Allgemeinzuteilung 91/2005 erhielten nunmehr mit Blick auf die erforderlichen Verlagerungen ihrer bisherigen Frequenznutzung in alternative Frequenzbereiche die erforderliche Planungs- und Entwicklungssicherheit.
Das Ministerium verweist außerdem darauf, dass Wirtschaftsgüter und Geräte, die nach der Veröffentlichung der Entscheidung der Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2009 angeschaffen wurden, nicht von der Zusage des Bundes erfasst seien, die Kosten die sich nachweislich aus notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres 2015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen 790 - 862 MHz bisher nutzen, in angemessener Form zu tragen. Dies betreffe Rundfunksendeunternehmen und bei den Sekundärnutzern insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Wer also seit dem 21. Oktober 2009 eine Funkmikrofon-Anlage gekauft hat, die in einem später nicht mehr zugelassenen Frequenzbereich arbeitet, wird diese Ende 2015 auf eigene Kosten umbauen lassen oder gegebenenfalls entsorgen müssen. Eine Umfrage von ProMediaNews.de vom Sommer 2009 hat ergeben, dass 80 Prozent unserer Leserinnen und Leser vom Problem der Frequenzumstellung betroffen sind.
Der APWPT bereitet zurzeit eine Stellungnahme zu diesem Thema vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie will in Kürze über die Modalitäten der Kostenübernahme von Sekundärnutzern informieren. ProMediaNews.de und das Magazin PRODUCTION PARTNER werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Mehr zu diesem und anderen Themen lesen Sie in den folgenden Magazinen: