Angesichts neuer Entscheidungen der Weltfunkkonferenz 2012 sieht das IRT die Diskussion „Mobilfunk oder Rundfunk?“ eröffnet
Auf der am Freitag, dem 17. Februar 2012 zu Ende gegangenen Weltfunkkonferenz wurden weitreichende Entscheidungen für das Antennenfernsehen getroffen. Aufgrund des massiven Drucks arabischer und afrikanischer Staaten kam es völlig überraschend zu einer gleichberechtigten Frequenzzuweisung an den Mobilfunk im Rundfunkfrequenzbereich 694 – 790 MHz in der gesamten Funkregion 1 (Europa und Afrika) obwohl das Thema ursprünglich nicht auf der Tagesordnung stand. Die afrikanischen und arabischen Staaten drängten auf diese Zuweisung, weil das sog. 800-MHz-Band (790 – 862 MHz), das bereits im Jahre 2007 für den Mobilfunk umgewidmet wurde, im arabisch-afrikanischen Raum aus verschiedenen Gründen durch den Mobilfunk meist nicht genutzt wird.
In langwierigen und schwierigen Verhandlungen konnten die Rundfunkvertreter erreichen, dass zumindest einige fachliche Aspekte stärker berücksichtigt wurden. Das sogenannte 700.MHz-Band steht erst nach der Funkverwaltungskonferenz 2015 für den Mobilfunk zur Verfügung. Die Zuweisung an den Rundfunk bleibt gleichberechtigt neben der neuen Mobilfunkzuweisung bestehen. Zudem entschied die Weltfunkkonferenz, dass vor dem Inkrafttreten der Mobilfunkzuweisung noch eine ganze Reihe von offenen technischen und regulatorischen Fragen geklärt werden müssen. Hierzu zählen unter anderem der Frequenzbedarf des Rundfunks, die Frequenzharmonisierung mit anderen Funkregionen in der Welt und die Sicherstellung der technischen Verträglichkeit von Rundfunk und Mobilfunk in den betroffenen Funkbändern. Offen ist auch noch eine „Feinjustierung“ der unteren Bandgrenze.
In Deutschland und Europa muss nun die politische Diskussion geführt werden, welcher der beiden Dienste zukünftig im 700-MHz-Band senden darf. Sollte der Rundfunk den Bereich abtreten müssen, wäre langwierig eine Frequenz-Umplanung mit drastischen Folgekosten die Konsequenz.
Aber nicht nur das digitale Antennenfernsehen ist von der Umwidmung betroffen. Seit vielen Jahren ist im selben Frequenzband (in den Frequenzlücken des Antennenfernsehens) eine Vielzahl von drahtlosen Mikrofonen zum Beispiel bei Konzerten, Wahlen, Sportereignissen sowie bei Veranstaltungs- und Rundfunkproduktionen im Einsatz. Die Eigentümer derartiger Mikrofone müssen bereits jetzt den Frequenzbereich der Digitalen Dividende (das 800-MHz-Band) verlassen, ohne dass klar ist, in welche alternativen Frequenzen ausgewichen werden kann. Eine weitere Frequenzräumung verursacht für diese Nutzer, vorausgesetzt es stehen überhaupt Ausweichfrequenzen zur Verfügung, erneut erhebliche Kosten.
Die ursprünglich vereinbarte Position des Dachverbandes der europäischen Funkverwaltungen (CEPT) war, dass es keinen Zuweisungsbeschluss auf der WRC-12 geben soll. Die CEPT hat sich dem afrikanisch-arabischen Druck gebeugt und diese Position ohne nennenswerten Widerstand verlassen. Durch ihr zähes Ringen trugen die Rundfunkvertreter dazu bei, dass die genannten rundfunkrelevanten Aspekte bei den anstehenden Untersuchungen überhaupt berücksichtigt werden. Dennoch bleibt die Frage, welcher Stellenwert zukünftigen CEPT-Beschlüssen zugemessen werden kann und welches Gremium für die europäische Positionierung in Frequenzfragen des Rundfunks und des Mobilfunks verantwortlich ist.
Das IRT weist nachdrücklich darauf hin, dass eine unreflektierte Übernahme der Mobilfunkzuweisung in Europa, die für Afrika möglicherweise durchaus geeignet sein kann, in Europa zu erheblichen Verwerfungen beim digitalen terrestrischen Fernsehrundfunk und dem Einsatz drahtloser Mikrofone führen würde, ganz abgesehen von den damit einhergehenden Kosten für die Fernsehzuschauer und die Nutzer drahtloser Mikrofone.
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