Bis zum 14. August 2009 können Produzenten und Rechteinhaber bei German Films deutsche Filme einreichen, um sich bei der 82. Oscar-Verleihung für den besten fremdsprachigen Spielfilm zu qualifizieren.
Gemäß den Regeln der Academy of Motion Picture Arts and Sciences (AMPAS) muss der Kinostart des Films in Deutschland zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 erfolgt sein. Anerkannt werden nur Spielfilme, die mit 35 mm- oder 70 mm-Kopien in einem öffentlichen Filmtheater an mindestens sieben aufeinander folgenden Tagen kommerziell ausgewertet worden sind.
Anerkannt werden auch Filme, die nicht überwiegend in deutscher Sprache gedreht worden sind. Zu den Auflagen gehört, dass mindestens zwei der drei Kategorien Produzent, Regisseur, Autor mit Deutschen besetzt worden sind. Auch die Kategorien Art Director/ Production Designer, Kamera, Kostüme, Schnitt, Ton und Musik sowie die Besetzung des Films müssen überwiegend aus Deutschland stammen. Der Film darf vor dem Kinostart nicht im Fernsehen oder Internet gezeigt worden sein. Eine weitere Bedingung ist, dass der Film über korrekte englische Untertitel verfügt.
Nach den von German Films organisierten Filmsichtungen wird am 1. Oktober 2009 der ausgewählte deutsche Beitrag bei der AMPAS angemeldet. Die Bekanntgabe der Oscar-Nominierungen erfolgt am 2. Februar 2010. Die Preisverleihung findet am 7. März 2010 im Kodak Theatre in Hollywood statt.
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