Papier des BHE-Fachausschuss für Zutrittskontrolltechnik (FA-ZKT) zum kostenlosen Download
Der neue elektronische Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland trägt drei Hauptapplikationen. Zum einen gibt es den hoheitlichen Identitätsnachweis, ggf. inklusive der biometrischen Erkennung, die ausschließlich hoheitlichen Zwecken zur Verfügung steht. Außerdem steht eine Signaturanwendung für die gesetzeskonforme elektronische Unterschrift zur Verfügung. Der elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion) kann insbesondere für den Identitätsnachweis bei Käufen im Internet, aber ggf. auch bei Sicherheitsanwendungen zum Einsatz kommen. Im Hinblick darauf, ob die eID-Funktion auch als Ausweis zur Zutrittsregelung genutzt werden kann, treten immer wieder Fragen auf. Der BHE-Fachausschuss für Zutrittskontrolltechnik (FA-ZKT) hat im Papier „Der neue Personalausweis als Ausweis zur Zutrittsregelung“ dazu Stellung genommen. Darin werden die Eigenschaften und die Betriebsweise des neuen Personalausweises zusammengefasst und Bedingungen bzw. Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung zur Zutrittsregelung vorgestellt. In dem Papier werden Themen wie „Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion“, „Ausweisinhalt für eID-Funktion“, „Buchungsablauf/Identifikationsnachweis“ etc. behandelt. Das Papier steht auf zum Download auf der Homepage des BHE zur Verfügung.
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