„Arbeit muss sich lohnen – auch in der Rente.“

Grundrente für Kreative: Verbände fordern Senkung des geforderten Mindesteinkommens

Am 19. Februar 2020 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Grundrente. Mit dem neuen Gesetz soll insbesondere Personen mit niedrigem Einkommen bei langjähriger Erwerbstätigkeit eine Rente über dem Niveau von Grundsicherung ermöglicht werden. Doch die im Entwurf formulierten Hürden für einen Bezug der Rente sind für viele Musikerinnen und Musiker zu hoch. Das Gesetz soll zum 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Geigenspieler

Anzeige

Zusätzlich zu den mindestens 33 Jahren Beitragszeiten in der Rentenversicherung muss in diesen Zeiten auch noch ein Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten Durchschnittseinkommens erwirtschaftet werden. Wer darunter liegt, fällt durchs Raster. Das bundesweite Durchschnittseinkommen lag 2018 bei 37.873 €. Bildhauer*innen in der Künstlersozialkasse hatten im gesamten Jahr 2018 durchschnittlich ein künstlerisches Einkommen von 11.668 €, Maler*innen von 12.253 €; Konzeptkünstler*innen von 9.389 € und Performancekünstler*innen von 9.207 € erwirtschaftet.

Sehr viele werden nicht das Drittel des bundesweiten Durchschnittseinkommens (12.624 €) erreichen, selbst wenn sie 35 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Künstlerisches Einkommen unterliegt großen Schwankungen. Viele Künstler*innen mit klassischen Erwerbsbiografien werden aus objektiven Gründen diese beiden Hürden nicht gleichzeitig nehmen können – diese Bedingungen schließen daher viele Kreative von der Grundrente aus. Die unterzeichnenden Verbände fordern daher die Bundesregierung, die Abgeordneten des Bundestags und den Bundesrat auf, diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.

Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die akute Bedrohung durch die Coronakrise darf nicht das große Problem der Altersarmut für  viele Musikerinnen und Musiker in Vergessenheit geraten lassen. Über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherte Kreativschaffende verdienen trotz langjähriger, hochqualifizierter und enorm engagierter Tätigkeit oft nicht mal die erforderlichen 30% des Durchschnittseinkommens, die für einen Bezug der Grundrente dem Gesetzesentwurf zufolge nötig wären. So würden laut aktueller Zahlen der KSK derzeit 20.000 Künstlerinnen und Künstler wegen ihrer zu niedrigen Einkünfte von der Grundrente ausgeschlossen. Eine private Altersvorsorge wiederum ist für diese Berufsgruppe unerschwinglich: ein Teufelskreis der Armut.

Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Respekts, die Lebensleistung von Künstlerinnen und Künstlern anzuerkennen und ihren Wert nicht vorrangig an ihrem Einkommen festzumachen. Das neue Gesetz will und wird zweifellos für viele Menschen sozialpolitische Vorteile bringen; der jetzige Entwurf jedoch zementiert eine prinzipielle Ungerechtigkeit, wie sie auch die aktuelle Krise aufzeigt: die ökonomische und gesellschaftliche Randstellung der freien Kulturszene. Wir appellieren daher an den Bundestag, bei den nun anstehenden Beratungen über den Gesetzesentwurf nachzubessern und das für die Grundrente erforderliche Mindesteinkommen der – leider nach wie vor prekären – Situation vieler Kreativschaffenden entsprechend nach unten, auf 20% des Durchschnittseinkommens, anzupassen.“

Gegen die im Gesetzesentwurf zur Grundrente formulierten Kriterien hat sich bei Bundeskulturverbänden Widerstand formiert, auch wenn das Gesetz im Grundsatz begrüßt wird. So hat der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler einen Appell mit 45.000 Unterzeichnenden an die Bundesregierung, die Abgeordneten und den Bundesrat verfasst, dem sich auch die Allianz der Freien Künste anschließt.

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Zu Ihrer Information, dieses Mail sandte ich am 4. Mai an die Herren Minister Heil und Scholz:

    Sehr geehrter Herr Minister,

    heute wende ich mich erneut an Sie und hoffe, Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern nicht zu lästig zu fallen.

    Aber nun ist die Einführung der Grundrente bei den meisten Abgeordneten der Union erst mal auf Eis gelegt und sie wird m. E. so wie geplant auch nicht mehr zustimmungsfähig sein.

    Herr Heil, Sie können Ihr Versprechen, dass die Grundrente pünktlich zum 1. Januar 2021 kommt, durchaus halten, aber nicht mit dem bisherigen Konzept. Das bisherige Konzept ist umstritten, auch Bedenken bzgl. der Verfassung sind ernst zu nehmen und die Finanzierung mittels Steuergelder wird neuerdings abgelehnt.

    Im Vergleich zum bisherigen Konzept muss die von mir vorgeschlagene beitragsfinanzierte Grundrente zwar auch einige Hürden nehmen. Sie ist aber übersichtlicher, einige Kritikpunkte entfallen, die Finanzierung erfolgt hauptsächlich durch jene Menschen, die die Leistungen der geringverdienenden Arbeitnehmer in Anspruch nehmen und sie kann kurzfristig eingeführt werden.

    Die Nachteile Ihres Konzepts:
    Gewaltige zusätzliche Steuerbelastungen in den nächsten Jahren.
    Rentner mit weniger als 33 Versicherungsjahren erhalten keine Aufbesserung.
    Rentner mit sehr geringem Verdienst (EP<0,3) erhalten ebenfalls keine Aufbesserung.
    Ihr Konzept hält einer Überprüfung bzgl. der Verfassung kaum stand.

    Nochmals die Vorteile meines Konzepts:
    Die Grundrente wird durch Beiträge finanziert und ist dynamisch.
    Zusätzlich Entlastung des Sozialtopfes bzw. des Steuerhaushaltes, da die Grundrente auch für Rentner mit EP<0,3 gilt.
    Die abgabepflichtigen Arbeitgeber werden nicht oder nur unwesentlich belastet.
    Entlastung der Rentenanstalt und der Finanzämter von immenser Arbeit:
    Die Grundrente wird wie allgemein bei Renten üblich gehandhabt.
    Prüfung des Einkommens oder der Bedürftigkeit entfällt.
    Der Einführung der Grundrente zum Januar 2021 steht nichts im Wege, evtl. bereits zum Herbst 2020.
    Die Rentenkasse wird nicht belastet, Saldo der Beiträge und der Kosten Grundrente ausgeglichen.
    Wichtig: Keine Belastung des Steuerhaushalts, aber zusätzlich ca. 1 Milliarde Einnahme bei der Umsatzsteuer.

    Info: Die Grundrente, z. B. € 900.—pro Monat, bezieht sich auf 35 Versicherungsjahre inkl. zurechenbare Ersatzzeiten für alle Versicherten. Eine kürzere Versicherungszeit sowie vorzeitiger Rentenbezug reduziert die Rente, bei mehr Versicherungsjahren erhöht sich die Rente entsprechend dem dann erhaltenen Verdienst.
    Bei meinem Vorschlag wäre nur wenig Arbeit in der Gesetzgebung erforderlich:
    Geändert müsste werden:
    1. § 168 SGB VI: siehe Anlage Konzept Grundrente
    2. § 64 SGB VI: Die Rentenformel Rente = EP x ZF x aRW x RAF müsste den Zusatz erhalten:
    Für 35 Versicherungsjahre inkl. Ersatzzeiten gilt:
    Mindestwert EP 0,7521/Jahr bzw. 0,0627/Monat (West). Mindestwert EP 0,7738/Jahr bzw. 0,0645/Monat (Ost).

    Für Praktikanten und Auszubildenden gelten m. W. eigene Vorschriften.

    Info: Die nächste jährliche Festlegung des aktuellen Rentenwertes (aRW) erfolgt turnusgemäß zum 1. Juli 2021. Die hier genannte Rente von € 900,00/Monat kann sich deshalb ändern. Wegen der vorgesehenen Anpassung der Renten zwischen den alten und neuen Bundesländern wird sich auch der Wert EP (Ost) ändern.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter Frey

    2 Anlagen

    PS: Eine ganz persönliche Meinung von mir: Große Teile der Union lehnen die bisherige Grundrente ab, ebenso die FDP. Wenn dann auch noch die Hürde Verfassungsmäßigkeit gerissen wird und die Finanzierung ungelöst bleibt, dann stehen Sie mit leeren Händen da und die Grundrente ist wie bereits bei anderweitigen früheren Versuchen gescheitert. Herr Schäuble, der sehr erfahrene Vorgänger des derzeitigen Finanzministers, warnt vor weiteren vermeidbaren Sozialausgaben und die Bundeskanzlerin hält sich bei den Diskussionen über die Grundrente bedeckt. Eine verspätete Einführung der Grundrente ist wegen der Coronakrise vermittelbar, die beiden anderen Punkte Verfassungsmäßigkeit und Finanzierung sind bereits heute bekannt, diese Punkte können später nicht auf das Problem Virus geschoben werden.

    Auf diesen Kommentar antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.