Stellungnahme

bvvs: Schutz vor Terrorismus ist staatliche Aufgabe

Der Bundesverband Veranstaltungssicherheit (bvvs) fordert bundesweit klarere Zuständigkeiten beim Schutz von Veranstaltungen vor terroristischen Bedrohungen. Insbesondere die Bewertung von Gefährdungslagen sowie die Veranlassung und Finanzierung von Zufahrtsschutzmaßnahmen dürften nach Ansicht des Verbands nicht auf Veranstalter übertragen werden.

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Der BVVS lädt am 16. Oktober zu einer Digitalkonferenz über den Zufahrtsschutz bei Veranstaltungen. (Bild: BVVS)

Anlass für die Stellungnahme sind die Ereignisse beim Christopher Street Day in Berlin. Zu den konkreten Umständen und den dort getroffenen Sicherheitsmaßnahmen will sich der bvvs nach eigenen Angaben nicht äußern. Die Aufklärung sei Aufgabe der zuständigen Ermittlungsbehörden. Da Fahrzeuge jedoch wiederholt als Tatmittel eingesetzt worden seien, legt der Verband seinen grundsätzlichen Standpunkt zum Schutz von Veranstaltungen dar.

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Gefährdungsbewertung durch Sicherheitsbehörden

Veranstaltungen mit einer besonderen Bedeutung, einem hohen Symbolgehalt oder einer entsprechenden Gefährdungslage benötigten einen besonderen Schutz. Die Abwehr terroristischer Anschläge und gezielter Fahrzeugattacken sei dabei eine staatliche Aufgabe, so der Verband.

Der bvvs kritisiert, dass es in vielen Bundesländern weiterhin an einheitlichen Bewertungsmaßstäben, klaren Zuständigkeiten und konkreten Handlungsanweisungen fehle. Ob Zufahrtsschutzmaßnahmen notwendig seien, müsse auf Basis einer fachlich fundierten Gefahrenanalyse entschieden werden. Die Bewertung terroristischer Gefahren liege insbesondere bei Polizei und Sicherheitsbehörden. Veranstalter und Fachplaner könnten ihre Kenntnisse über die Veranstaltung, den Ort und die betrieblichen Abläufe einbringen, die staatliche Bewertung jedoch nicht ersetzen.

„Qualifizierte Fachplaner können in vielen Schritten unterstützen – von der Analyse der örtlichen Gegebenheiten über die Entwicklung geeigneter Maßnahmen bis zur Erstellung eines Zufahrtsschutzkonzepts. Die Verantwortung für diese Planung und die Finanzierung der daraus resultierenden Maßnahmen sollte jedoch bei den staatlichen Stellen liegen“, erklärt Dennis Eichenbrenner, Vorsitzender des bvvs.

Einzelne Barrieren reichen nicht aus

Nach Einschätzung des Verbands werden Gefahrenbewertung, Planung, Organisation und Finanzierung derzeit in vielen Bundesländern weitgehend den Veranstaltern überlassen. Diese verfügten jedoch weder über polizeiliche und nachrichtendienstliche Informationen noch über die hoheitlichen Befugnisse, um terroristische Gefahren abschließend bewerten und abwehren zu können.

Der bvvs warnt zudem vor kurzfristigen Einzellösungen. Einzelne Barrieren ergäben noch kein tragfähiges Zufahrtsschutzkonzept. Eine professionelle Planung müsse unter anderem die jeweiligen Schutzziele, die örtlichen Bedingungen, die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Systeme sowie die Anforderungen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Veranstaltungslogistik und Anliegern berücksichtigen. Unzureichend geplante Maßnahmen könnten Flucht- und Rettungswege beeinträchtigen oder die Zufahrt von Einsatzkräften verzögern.

Fachkunde entscheidend

Zufahrtsschutzkonzepte sollten laut bvvs von Personen erstellt werden, die über entsprechende Sachkunde, praktische Erfahrung und Kenntnisse der Veranstaltungssicherheit verfügen. Eine bestimmte Zertifizierung oder allgemein vorgeschriebene Mindestqualifikation gebe es dafür nicht.

„Die Qualität eines Zufahrtsschutzkonzepts bemisst sich nicht an der Bezeichnung eines Zertifikats, sondern an der nachweisbaren Sach- und Fachkunde der planenden Person. Eine allgemein vorgeschriebene Mindestqualifikation, besondere Zulassung oder zwingende internationale Zertifizierung gibt es hierfür nicht“, erklärt Daniel Schlatter, Jurist des bvvs.

Der Verband fordert darüber hinaus geeignete rechtliche Grundlagen für den notwendigen Informationsaustausch zwischen Behörden und beteiligten Stellen. Ein vollständiger Schutz von Veranstaltungen sei zwar nicht möglich. Vermeidbare Lücken müssten jedoch durch nachvollziehbare Verfahren, eindeutige Verantwortlichkeiten und eine verlässliche Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, Kommunen, Veranstaltern und Fachplanern geschlossen werden.

Veranstalter blieben für die sichere Organisation und Durchführung ihrer Veranstaltungen verantwortlich. Der Schutz vor Terrorismus könne und dürfe jedoch nicht zu ihrer Aufgabe werden, heißt es abschließend.

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