Klare & einheitliche Sicherheitsstandards für Events

DEB: Bundeseinheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz nötig

Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) fordert ein bundeseinheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz, um die Sicherheit bei Veranstaltungen in Deutschland zu erhöhen. „Ein solches Gesetz wäre keine Belastung, es wäre eine notwendige Entlastung“, erklärt Olaf Jastrob, Vorsitzender des DEB. Die Branche benötige eine einheitliche Regelung, um Klarheit und Verlässlichkeit zu gewährleisten.

Achtung-Warnung-aufpassen(Bild: Pexels)

Der DEB kritisiert, dass das derzeit geltende Recht oft nicht fachgerecht umgesetzt wird. „Ein Großteil der Branche ist nicht bereit oder in der Lage, das bereits geltende Recht konsequent und fachgerecht umzusetzen“, sagt Jastrob. Sicherheitsanforderungen würden häufig ignoriert, Sicherheitskonzepte lediglich oberflächlich erstellt und als bloßer Bürokratieakt betrachtet. Dabei könnten diese Versäumnisse lebensgefährliche Folgen haben. „Die Vielzahl an länderspezifischen Regelungen führt zu einem regelrechten Flickenteppich mit erheblichen Unterschieden in der Sicherheitsqualität“, so Jastrob weiter.

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Der DEB plädiert für ein einheitliches Gesetz, das vier wesentliche Vorteile bieten würde: Es würde zu mehr Rechtssicherheit für Veranstalter, Betreiber, Behörden und Besucher:innen führen, standardisierte Verfahren schaffen, die Verantwortung klar zuordnen und Sicherheitslücken systematisch schließen. Mit der Veranstaltungssicherheitsrichtlinie (VaSi-Ri) habe der DEB bereits eine praxisorientierte Grundlage entwickelt, die für mehr Sicherheit sorge.

„Beteiligung ist keine Option, sie ist Voraussetzung“, erklärt Olaf Jastrob. Der DEB setzt sich dafür ein, aktiv an der Ausarbeitung des Gesetzes mitzuwirken, um praxisnahes Wissen in die Gesetzgebung zu integrieren und Bürokratie abzubauen. Jastrob fordert: „Ein bundeseinheitliches Veranstaltungssicherheitsgesetz ist längst überfällig – nicht als weiteres Regelwerk, sondern als klare, praktikable und zukunftsfähige Grundlage für sichere Veranstaltungen in Deutschland.“

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