Neuer BMAS-Referentenentwurf zu Selbständigkeit

VPLT begrüßt wichtigen Schritt zu mehr Rechtssicherheit

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat in einem Referentenentwurf einen Vorschlag eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht bekanntgegeben. Der VPLT hatte im Vorfeld dazu zahlreiche Gespräche auf politischer Ebene in Berlin geführt. Der Verband sieht darin einen wichtigen Schritt, um für den Einsatz von Selbständigen mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

Helge Leinemann
Helge Leinemann, Vorstandsvorsitzender VPLT (Bild: VPLT)

Der aktuelle Gesetzesentwurf plant die Einführung einer neuen Form der Selbständigkeit. Diese sieht vor, dass die Beauftragung von Selbstständigen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, rechtssicher möglich ist. Voraussetzung: Beide Vertragsparteien gehen bei Vertragsschluss übereinstimmend von einer selbstständigen Tätigkeit aus und die Tätigkeit weist typische Merkmale unternehmerischen Handelns auf. 

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Mehr Fokus auf rechtssichere Beauftragung 

„Als VPLT begrüßen wir ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Problematik der rechtssicheren Beauftragung erkannt und aufgegriffen hat”, sagt Helge Leinemann, Vorstandsvorsitzender des VPLT. „In den vergangenen Monaten haben wir hierzu intensive Gespräche mit unseren Ansprechpartnern in der Politik in Berlin geführt.” 

Positiv: Bei dieser geplanten Form der Selbstständigkeit sind die Kriterien nicht abhängig von der Weisungsgebundenheit oder der Eingliederung in das beauftragende Unternehmen. Der VPLT hat in zahlreichen politischen Gesprächen wiederholt darauf hingewiesen, dass diese Kriterien für die Praxis der Veranstaltungsbranche ungeeignet sind. Stattdessen ist ein reduzierter Katalog an Kriterien geplant, von denen eine Mindestzahl erfüllt sein muss. 

Weiteres politisches Engagement für praxisgerechte Lösung 

„Wir sehen in dem Entwurf einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für den Einsatz von Selbstständigen bei einer guten Lösung für eine verlässliche Absicherung im Alter”, so Leinemann. „Dennoch ist er noch keine abschließende Lösung für die bestehenden Herausforderungen. Wir werden daher unser politisches Engagement bei diesem Thema fortsetzen und vertiefen. Ziel ist, langfristig eine praxisgerechte und verlässliche Regelung für die Veranstaltungsbranche zu erreichen.”

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