Ab 2019 können Frequenzen im Bereich zwischen 694 MHz und 790 MHz aufgrund der Digitalen Dividende II nicht mehr durch drahtlose Produktionsmittel (PMSE-Funkanwendungen) genutzt werden. Wer drahtlose Produktionstechnik in den genannten Frequenzbereichen betreibt, sollte sich über die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung informieren und prüfen, ob im eigenen Fall die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung gegeben sind.
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