Miteinander von Wohnen und Kultur wieder unter Druck

Bundesschallschutzprogramm vor dem Aus

Haushaltsentwurf 2027 sieht keine Fortführung des gerade erst implementierten Pilotprogramms vor – Verbände appellieren an die Bundesregierung, weiterhin Verantwortung für städtebauliche Ziele der gemischten Stadt wirklich zu übernehmen.

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Schallbeschwerden von Anwohnenden gehören bundesweit zu den häufigsten Gründen für die massiven Einschränkungen und Schließungen von Musikclubs und Festivals. Mit dem Bundesschallschutzprogramm sei 2026 erstmals ein bundesweites Pilotprogramm aufgelegt worden, das in dieser Konfliktlage echte Lösungen bereithält. Mit rund 3 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) seien ausgewählte Musikspielstätten bei der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen unterstützt und erste dringend benötigte Entlastungen für Kulturbetriebe, Wohn-Nachbarschaften und kommunale Stadtplanung ermöglicht worden.

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Weiterführung des neuen Programms schon wieder gefährdet

Der Haushaltsentwurf 2027 des BMWSB sehe bislang keine Fortschreibung des Pilotprogramms vor. Wie groß der bundesweite Bedarf sei, zeige die hohe Zahl von 136 Interessenbekundungen mit einem Gesamtvolumen von 16,1 Millionen Euro – das Programm sei damit mehr als fünffach überzeichnet gewesen.

Auch wenn Kulturförderung in Deutschland weitgehend im Bereich der Länder und Kommunen liege, handele es sich beim Bundesschallschutzprogramm nicht um eine allgemeine Kulturförderung. Es sei ein Instrument der Bau-, Stadtentwicklungs- und Immissionsschutzpolitik. Verweise auf die föderale Zuständigkeit griffen deshalb zu kurz: Gerade dort, wo der Bund durch baurechtliche Rahmensetzungen – etwa mit dem Bau-Turbo, angestrebter Nachverdichtung und neuen städtebaulichen Zielsetzungen – die baulichen Entwicklungen entscheidend mitpräge, dürfe die Finanzierung der daraus entstehenden Konfliktlösungsbearbeitung nicht allein bei Ländern und Kommunen liegen.

Im Sinne des Konnexitätsgedankens müsse gelten: Wer auf Bundesebene neue Anforderungen schaffe und städtebauliche Zielsetzungen festlege, müsse Länder und Kommunen bei deren Umsetzung auch mit den benötigten Mitteln unterstützen. Das gelte insbesondere für den Schallschutz, der die Voraussetzungen dafür schaffe, dass neues Wohnen und oftmals schon vorher dort bestehende Kultur in dicht besiedelten Gebieten dauerhaft miteinander vereinbart werden könnten.

„Kulturschutzgebiete” ausdrücklich im Koalitionsvertrag benannt

Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD benenne das Miteinander von Wohnen und Kultur ausdrücklich als angestrebte städtebauliche Aufgabe. Dort heiße es: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete’, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden. Zudem sollen Bauplanungsrecht und TA Lärm weiterentwickelt werden, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.”

Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms sei ein sehr konkreter und positiv erprobter Beitrag, diesen Anspruch praktisch umzusetzen. Die LiveMusikKommission, der BDKV und der Bundesverband Soziokultur appellierten daher an Bundesbauministerin Verena Hubertz und die Regierungsfraktionen, die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms in den Haushaltsberatungen 2027 zu unterstützen und eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.

Schallschutzmaßnahmen an Musikspielstätten seien ein zentrales Instrument, um vermeidbare Nutzungskonflikte in Städten und Kommunen abzuwenden, Kulturorte im Bestand zu sichern und eine gemischte, lebendige und auch für jüngere Menschen faire Stadtentwicklung zu ermöglichen.

Christian Ordon, Geschäftsführer der LiveMusikKommission e.V.:

„Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms infrage steht – und sogar noch vor der Evaluation. Der Bedarf ist durch 136 bundesweite Interessenbekundungen und eine beantragte Fördersumme von 16,1 Millionen Euro sehr deutlich belegt. Das Programm ist keine freiwillige Zusatzförderung für einzelne Kulturbetriebe, sondern ein konkretes, bewiesen wirkkräftiges, städtebauliches Instrument für das Miteinander von Wohnen und Kultur. Gerade wenn der Bund im Rahmen des Bau-Turbos etwaige Konfliktlagen durch zunehmenden Wohnungsbau und Nachverdichtung verschärft, braucht es auch eine verlässliche Unterstützung für die notwendige Konfliktreduktion.”

Johannes Everke, Geschäftsführer BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.:

„Kulturorte machen Städte und Quartiere erst lebenswert und attraktiv. Sie bringen Menschen zusammen und schaffen erhebliche Wertschöpfung weit über Bühnen und Events hinaus. Wenn Städte wachsen und neue Wohnbebauung an bestehende Kulturorte heranrückt, darf nicht ausgerechnet das gefährdet werden, was über Jahre zur Attraktivität dieser Standorte beigetragen hat. Schallschutz ist eine Investition in lebendige Städte, in denen Wohnen, Kultur und wirtschaftliche Entwicklung dauerhaft miteinander funktionieren können.”

Georg Halupczok, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Soziokultur:

„Soziokulturelle Zentren sind Orte der kulturellen Vielfalt, der Begegnung und demokratischen Teilhabe – und sie liegen häufig mitten in gewachsenen Stadtteilen. Verlässlicher Schallschutz schafft die baulichen Voraussetzungen dafür, dass Wohnen und Kultur dauerhaft zusammengehören können. Die Fortführung des Bundesschallschutzprogramms ist deshalb ein wichtiges Signal für den Erhalt lebendiger, vielfältiger und gemeinwohlorientierter Kulturorte in unseren Städten und Gemeinden.”

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