Hilfen gelten jedoch nur für die Minderheit

#AlarmstufeRot begrüßt wirtschaftliche Absicherung von Veranstaltungen

Bund und Länder haben nach Monaten die Wirtschaftshilfe und die Ausfallabsicherung für Events verkündet. Das Aktionsbündnis #AlarmstufeRot begrüßt dies, bemängelt jedoch, dass die Hilfen nur für kulturelle Veranstaltungen gelten. Die absolute Mehrheit der Veranstaltungen sei weiter nicht berücksichtigt.

Sandra Beckmann, Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot.
Sandra Beckmann, Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot. (Bild: Oliver Nauditt)

Sandra Beckmann, Mit-Initiatorin des Aktionsbündnisses #AlarmstufeRot, betont: „Wir begrüßen, dass die Kultusminister eine Wirtschaftlichkeitshilfe und Ausfallabsicherung beschlossen haben und der Bund nun den seit vielen Monaten angekündigten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beginnend am 1. Juli schließlich aktivieren will. Das hilft bei kleineren Kulturveranstaltungen und spannt ein wirtschaftliches Sicherungsnetz, sodass nun die Planung von solchen Anlässen starten kann. Kultur-, Sozial- und Sportevents machen in Deutschland zusammen jedoch nur 12 Prozent aus. Die 88 Prozent Wirtschaftsveranstaltungen, die das dominierende Rückgrat bilden für die 100.000 Betriebe und für 1 Million Beschäftigte in der Veranstaltungswirtschaft werden hierbei von der Regierung jedoch immer noch nicht berücksichtigt. Auch hier ist dringend eine vergleichbare Lösung wie für Kulturevents nötig, damit Betriebe überleben und die Organisation von vorlaufintensiven Geschäftsveranstaltungen endlich schrittweise wieder anlaufen kann.“

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Pausenloser Lockdown

Anders als alle anderen Wirtschaftszweige sei die Veranstaltungswirtschaft seit März 2020 im zweiten Lockdown-Jahr ohne Unterbrechung. Seither gebe es keine politische Verlässlichkeit, keine Absicherung für den pandemiebedingten Veranstaltungsausfall und somit auch keine zielführenden Perspektiven für Überleben und Neustart des Sektors. Neben überbrückenden Wirtschaftsprogrammen könne ein Langzeitschaden nur mit einem verlässlichen Startdatum abgewendet werden, gekoppelt an eine staatliche Ausfallversicherung und die Deckung von Mindereinnahmen.

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