Dallmeier Privacy Mode schaltet Kameras zentral ab
von Redaktion,
Dallmeier erweitert seine Videolösung um den Privacy Mode. Betreiber können damit Bilderfassung, Aufzeichnung und Bildausgabe zentral und zeitweise deaktivieren, wahlweise systemweit oder in einzelnen Bereichen. Der aktive Datenschutzmodus wird zugleich an den Kameras sichtbar signalisiert.
(Bild: Dallmeier electronic )
Bislang mussten für eine vollständige Unterbrechung der Videoüberwachung häufig mehrere Systemkomponenten einzeln deaktiviert werden. Künftig genügt ein einziger Befehl, den berechtigte Nutzer über die Client-Software SeMSy Compact auslösen. Die betroffenen Kameras stoppen daraufhin unmittelbar die Bilderfassung, die Aufzeichnung endet und die Bildausgabe wird durch ein statisches Bild ersetzt.
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Ohne Neustart wieder betriebsbereit
Die Systemkomponenten bleiben während des Privacy Mode aktiv, ein Herunterfahren entfällt. Nach dem Ende soll die Videoüberwachung ohne nennenswerte Verzögerung in den regulären Betrieb zurückkehren. Der Hersteller sieht darin insbesondere für kritische Infrastrukturen, Flughäfen, Stadien und öffentliche Einrichtungen einen Vorteil, da sich flexibel auf unterschiedliche Situationen reagieren lässt, ohne die schnelle Wiederverfügbarkeit des Sicherheitssystems aufzugeben.
Ein Merkmal der Funktion ist die von außen erkennbare Anzeige des Zustands direkt an den Kameras. Je nach Modell geschieht das etwa durch das Herunterfahren des Privacy Shield einer Panomera-Kamera, durch das Blinken eines Privacy Indicators oder durch das Anfahren einer definierten Position bei Kameras der Domera-Familie. Damit ist für Mitarbeiter, Besucher oder Veranstaltungsteilnehmer unmittelbar erkennbar, dass keine Bilderfassung stattfindet. Die Funktion ist nach Angaben des Herstellers als Gebrauchsmuster geschützt.
Aktivierung nur für autorisierte Nutzer
Der Privacy Mode lässt sich ausschließlich von autorisierten Nutzern einschalten. Zusätzlich kann die Funktion über Berechtigungskonzepte und Sicherheitsmechanismen abgesichert werden, etwa durch ein Dual-Login-Verfahren.
Unterstützen soll die Funktion Betreiber dabei, die Anforderungen der DSGVO sowie die von Aufsichtsbehörden formulierten Grundsätze zu Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Transparenz umzusetzen.