Neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkmikrofone

Frequenz-Zuteilung: Drahtlose Mikrofone jetzt unkompliziert einsetzbar

Eine administrative und finanzielle Erleichterung für Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone hat die Bundesnetzagentur verkündet: Im für professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 – 608 MHz, 614 – 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfällt die bisher geltende Einzelzuteilung, die für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebührenpflichtig war.

Funksender und- empfänger(Bild: Sennheiser)

„Für diese Neuregelung haben sich Sennheiser und Anwendergruppen wie ‚SOS – Save Our Spectrum‘ seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Viele Gespräche wurden geführt, um andere Nutzergruppen und Politiker zu überzeugen – nun hat es mit dem Bürokratieabbau geklappt. Mit der Bundesnetzagentur gab es von Beginn an einen starken Partner, der auf Nutzerfreundlichkeit setzt“, erklärt Dr. Andreas Wilzeck, Head of Spectrum & Innovation bei Sennheiser. „Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal.“

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Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet. Deshalb geht die Branche davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk genutzt werden kann.

Genauere Informationen kann man dem Amtsblatt der Bundesnetzagentur entnehmen.

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