„Zeiterfassung ist Pflicht“

FAMAB: Einordnung zum EuGH Urteil zur Zeiterfassung

Im Bereich Arbeitsrecht hat der EuGH am 14. Mai 2019 ein weitreichendes Urteil gefällt. Geklagt hatte eine Gewerkschaft aus Spanien, die verlangte, dass die Deutsche Bank in Spanien die Arbeitszeiten komplett erfasse. Nur so könne gewährleistet werden, dass Überstunden richtig erfasst und Ruhezeiten eingehalten würden. FAMAB-Arbeitsrechtsexperte Günther Müller (FMR Kanzlei) hat das Urteil eingeordnet.

Uhr-Zeit-Uhrzeit-Zeiterfassung(Bild: Pexels)

Nach dem Urteil sind alle Arbeitszeiten detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren. Bisher galt dies lediglich für Geringverdiener nach dem Mindestlohngesetz und für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen (bspw. Bauwirtschaft, Gastronomie). Der EuGH hat den Mitgliedsstaaten aufgegeben, diese Anforderungen in nationales Recht aufzunehmen, um Verstöße gegen die EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindern zu können.

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FAMAB-Arbeitsrechtsexperten Günther Müller (FMR Kanzlei) ordnet dieses Urteil ein:

Konkret hat der EuGH entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäische Union die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig erfassen müssen. Hierzu verpflichteten die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az: C-55/18). Die Rechte, die die EU ihren Bürgern zuspreche, verbürgten “das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten”, begründete der EuGH die Entscheidung. Ohne ein System der Arbeitszeiterfassung könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung, noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Auch sei es sonst “für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen”, weil sie im Arbeitsverhältnis den strukturell unterlegenen Part darstellten. Ein Instrument zur Zeiterfassung erleichtere es, nachzuweisen, wenn Rechte verletzt würden. Auch könnten zuständige Behörden die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte leichter kontrollieren.

Diese Entscheidung könnte auch für den Arbeitsalltag in Deutschland weitreichende Auswirkungen haben. Hier ist üblicherweise lediglich die Erfassung von Überstunden vorgeschrieben.

Es sei nun Aufgabe der EU-Mitgliedsstaaten, Arbeitgeber zu verpflichten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Arbeitszeiterfassung einzurichten, hieß es. Über die konkrete Umsetzung und Art des Systems dürfen die EU-Länder eigenständig bestimmen. Dabei sei es erlaubt, auf Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs und “Eigenheiten bestimmter Unternehmen” einzugehen. So könne zum Beispiel die Größe eines Unternehmens bei der Entscheidung für ein Instrument beachtet werden.

Die Bundesrepublik muss jetzt also aktiv werden und eine gesetzliche Regelung schaffen, nach der Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter vollständig zu erfassen. Aktuell gibt es diese gesetzliche Regelung naturgemäß nicht, aber sie wird sicher in Kürze erlassen werden.

Abweichend von der rein juristischen Auslegung, scheint Bundeswirtschaftsminister Altmaier grundsätzlich anderer Auffassung zu sein. So ließ dieser sich mit den Worten:“ Wir werden das EuGH-Urteil jetzt genau prüfen und ein Rechtsgutachten vergeben, um festzustellen, ob es überhaupt Handlungsbedarf gibt“, zitieren.

Außerdem befand der Minister, dass das vorliegende Urteil in die falsche Richtung weise. Nach derzeitiger Rechtslage gebe es in Deutschland bereits ein umfassendes Dokumentationssystem, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. „Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen“, heißt es aus Altmaiers Haus. „In Deutschland hat sich das Modell der Vertrauensarbeitszeit herausgebildet, mit dem sehr viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber gute Erfahrungen machen“, sagt Altmaier dazu.

Es bleibt also, abzuwarten, wie und wann das Urteil in deutsches Recht umgesetzt wird. Die derzeitigen Aussagen aus der Politik lassen hoffen, dass nicht erneut ein bürokratisches Aufwandsmonster im Stil der DSGVO aus Luxemburg auf uns überschwappt.

Positionen

  • Der DGB forderte Arbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, das Urteil rasch umzusetzen, ohne gleichzeitig andere Vorschriften, bei der Arbeitszeiterfassung zu lockern
  • Enzo Weber vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sieht keinen großen Mehraufwand, da Überstunden sowieso schon erfasst werden
  • Alexander Spermann, Ökonomieprofessor an der privaten Hochschule FOM, bezeichnete eine Reform des Arbeitszeitgesetztes als lange überfällig
  • Notwendig sei ein gesetzlicher Rahmen für eine unbürokratische und digitale Zeiterfassung auf Vertrauensbasis
  • Dazu gehöre eine wöchentliche Vertrauens-Ruhezeit
  • Kritik kommt auch aus der deutschen Gastronomie: Eine Einsetzung der Mitarbeiter nach Bedarf wäre nicht mehr möglich

In einem Gespräch mit der Mittelstandsallianz vorletzte Woche sagte Bundesminister Heil, dass trotz des neuen EuGH Urteils die Möglichkeit zur Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich bleiben muss. Das Urteil habe Spielräume für nationale Regelungen gelassen. Auch versprach er, dass bei den Aufzeichnungspflichten nach Lösungen gesucht wird, die verhältnismäßig sind.

Der FAMAB will das Thema im Sinne der Branche weiterverfolgen und über die Entwicklungen informieren.

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