Konkrete Handlungsempfehlungen zur Rettung der Eventwirtschaft

FAMAB fordert Entschädigung für die Veranstaltungsbranche

In einem aktuellen Schreiben fordert der FAMAB Entschädigungen für die immensen Schäden in der mittelständisch geprägten Veranstaltungsbranche durch die Corona-Krise. Gleichzeitig will der Verband mit einer Studie des Research Institutes for Exhibition and Live-Communication (RIFEL) wirksame Maßnahmen aufzeigen, um ein großflächiges Unternehmens-Sterben zu verhindern.

Banknote-Geld-Euro-Bezahlung(Bild: Pexels)

Die Veranstaltungsbranche sei in Schadensdauer und Schadenhärte die am schwersten betroffene Branche Deutschlands, so der FAMAB. Zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus sei durch die Bundes- und Landesregierung(en) bereits Anfang März 2020 ein faktisches Berufsverbot über die gesamte Branche verhängt worden. Trotz der Lockerungen, die in der letzten Woche durch Teile der Landesregierungen angekündigt wurden, werde es Monate dauern, bis Messen und Businessveranstaltungen in nennenswertem Umfang wieder stattfinden können werden.

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Die Studie des RIFEL zeigt fünf Handlungsstränge zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft:

  • Umgestaltung der Kreditprogramme
  • Sicherung der Liquidität / Vermeidung der Bilanzüberschuldung
  • Fixkostenzuschuss durch Nothilfefonds
  • Anpassung der Bedingungen für Kurzarbeit
  • Anleiheprogramm

>> Hier können Sie die gesamten Handlungsempfehlungen nachlesen.

Dazu Jörn Huber, Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.: „In allen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern wird uns bekundet, dass die dramatische Situation der Veranstaltungsbranche be- und – viel wichtiger – erkannt ist. Und immer wieder wird uns gesagt, dass es hauptsächlich an konkreten und umsetzbaren Ansätzen fehle.

Mit der Studie des RIFEL geben wir den Entscheidern nun sehr detaillierte und nach Meinung zahlreicher Experten aus Politik und Wirtschaft auch umsetzbare Handlungsempfehlungen an die Hand. Dabei ist uns wichtig: Wir erwarten im Gegensatz zu zahlreichen anderen Branchen keine Sonderbehandlung. Wir fordern allerdings, dass man Unternehmen, bei denen die Corona-Maßnahmen bis zu 100% der Umsätze der letzten und auch der zukünftigen Monate vernichtet hat, nun endlich auch entsprechend hilft.

Den Unternehmerinnen und Unternehmern der Veranstaltungsbranche wurde jede noch so kleine Perspektive genommen. Viele fragen sich mittlerweile nicht mehr nur, wie lange sie das noch durchalten. Sie fragen sich, warum sie überhaupt durchhalten sollten. Dies muss nun von den zuständigen Regierungen zügig geändert werden. Gute Worte reichen dafür nicht aus.“

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Hallo Famab-Team,
    in der Tat sollte man den Klageweg in Erwägung ziehen, und hier könnten durchaus Chancen liegen.
    Stichwort Sonderopfer und Lastenverteilung. Hier gibt es zwar gegensätzliche Rechtssprechungen, aber viele Juristen halten das durchaus für Möglich!

    Ein Beispiel:
    Nach der Rechtsprechung liegt ein solches Sonderopfer vor, wenn der Unternehmer von der Maßnahme besonders schwer getroffen wird oder wenn die Maßnahme einen Gleichheitsverstoß darstellt, also manche Gruppen besonders schwer trifft.

    Hier kann man u.U. ansetzen, es gibt allerdings noch mehr Ansätze!

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