DEAplus empfiehlt: Wartezeit auf Prüfung vermeiden

Neue Ausbildungsverordnung „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“

Wiederholungsunterweisung für „Aufsicht führende Personen“
Im August 2016 findet die Wiederholungsunterweisung für „Aufsicht führende Personen“ im Schloss Herrenhausen im Barockgarten Hannover statt

Am 1. August 2016 tritt die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ in Kraft. Die intensive Arbeit der Sachverständigen ist abgeschlossen. Mit dabei im Expertengremium war Ralf Stroetmann, der die Interessen der Verbände VPLT, AUMA und FAMAB vertreten hat. Zunächst gilt die bisherige Vorordnung nur noch für Prüflinge, die bis zum 1. August 2016 mit ihrer Ausbildung oder einem Prüfungsvorbereitungslehrgang starten.

Aktuelle Branchenanforderungen stehen stärker im Vordergrund

Neu in den Ausbildungsrahmenplan, der die Inhalte und Ziele definiert, wurde die verstärkte Kompetenz in Netzwerk- und Medientechnik. Erweitert wurden die Qualifikationsinhalte im Bereich der Elektrotechnik, abgestimmt auf die Anforderungen der Unfallversicherungsträger. Dadurch können Fachkräfte für Veranstaltungstechnik auch als Elektrofachkräfte eingesetzt werden. Dem Thema Sicherheit widmet sich künftig ein eigener integrativer Teil des Berufsbildes. Gleichzeitig ist der Fachkraft-Abschluss hinsichtlich der Verantwortlichkeiten deutlicher abgegrenzt vom Meister für Veranstaltungstechnik. Die klassischen kaufmännischen Ausbildungsinhalte sind künftig weniger präsent und konzentrieren sich beispielsweise auf Kalkulationen und betriebliche Richtlinien. Soft Skills wie Personal- und Teamkompetenzen, das Arbeiten mit englischsprachigen Dokumenten und Projektmanagement für kleinere Projekte haben im Ausbildungsrahmenplan einen wichtigen Platz gefunden.

Anzeige

Prüfungsinhalte und –abläufe aktualisiert und erweitert

Künftig besteht die Zwischenprüfung aus zwei Teilen, einem schriftlichen und einem praktischen. Im Rahmen der Abschlussprüfung gibt es nach wie vor schriftliche Prüfungsteile sowie die Bearbeitung und das Fachgespräch zu einem betrieblichen Projektauftrag. Neu ist, dass der Prüfungsteil „Elektrotechnik“ künftig separat geprüft wird.

Entscheidungsfreudige profitieren von zeitnahem Prüfungstermin

Speziell für Branchenerfahrene aus dem Veranstaltungsbereich ohne Ausbildungsabschluss startet bei DEAplus am 1. August 2016 wieder ein modular aufgebauter Vorbereitungslehrgang auf die Abschlussprüfung für Externe. „Da noch nicht feststeht, wann die Industrie- und Handelskammern Prüfungstermine nach der neuen Verordnung anbieten, ist es sehr sinnvoll, vor dem 1. August die Prüfungszulassung zu beantragen und den Prüfungstermin direkt nach dem Lehrgang im Herbst 2016 zu nutzen.“ empfiehlt Anke Lohmann, DEAplus-Geschäftsführerin allen Interessierten. „Im ungünstigsten Fall müssen Prüflinge danach bis zu zwei Jahren warten, bis die Prüfung nach neuer Verordnung durchgeführt wird.“ (Details zum Lehrgang unter www.deaplus.org/15JahreExternFachkraft)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.