Entscheidungen auf Basis von Hygiene- und Abstandsregeln

Politik setzt erste Signale für Veranstaltungs- und Messeneustart

Künftig sollen die Bundesländer darüber entscheiden, ab wann die Durchführung von Veranstaltungen und Messen unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln erlaubt ist. Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie Großveranstaltungen betrachtet. Das ist Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 06. Mai 2020.

Neuheitenstand und Trends auf der Biofach 2020
Neuheitenstand und Trends auf der Biofach 2020 (Bild: NuernbergMesse/Erich Malter)

Dazu der Geschäftsführer des AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft, Jörn Holtmeier: „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Neustart der Messewirtschaft, denn Messen werden als Innovations- und Kooperationsplattformen für die Erholung der deutschen Wirtschaft kurz- und mittelfristig wichtige Impulse geben.“

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So hat beispielsweise NRW bekannt gegeben, dass mit Zieldatum ab 30. Mai 2020 Fachmessen und Fachkongresse mit Schutzkonzepten und unter Beschränkung der Besucher- und Teilnehmerzahlen wieder stattfinden können sollen. Ab 11. Mai sind zudem kleinere Konzerte und andere öffentliche Aufführungen unter freiem Himmel zulässig – oder mit strengen Regelungen, Mund-Nase-Bedeckung und einem von der örtlichen Behörde abgestimmten Konzept auch in Gebäuden.

Für die Gastronomie, Hotellerie und den Tourismus wird eine stufenweise Öffnung angestrebt. Ab dem 11. Mai 2020 sollen wieder möglich sein:

  • Gastronomisches Angebot in Speisegaststätten, sofern im Innen- und/oder Außenbereich die Einhaltung des Abstandsgebots gewährleistet ist und ein Infektionsschutz- und Hygiene-Konzept durch die Betriebe vorliegt. Buffet-Angebote mit offenen Lebensmitteln bleiben nicht zulässig.
  • Touristische Nutzung und Aufenthalt in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen (unter Wahrung der Kontaktbeschränkungen).
  • Öffnung von Freizeitparks, Ausflugsschiffen (mit Hygienekonzept), Touristinformationen, Fahrrad- und Bootsverleihen.
  • An Christi Himmelfahrt werden Hotels auch für Touristen wieder geöffnet. Dafür gelten strenge Auflagen analog zur Gastronomie mit einem verpflichtenden Hygieneschutzkonzept sowie der Gewährleistung von Abstandsregelungen und Kontaktbeschränkungen.

Ausgenommen von den Öffnungen bleiben bis auf Weiteres Bars, Clubs und Diskotheken.

Die deutschen Messeveranstalter und auch der AUMA stehen den zuständigen Behörden mit ihrer Expertise und Erfahrung in der Durchführung von Messen beratend zur Verfügung. Der AUMA hat bereits Vorschläge dazu ausgearbeitet, die laut eigenen Angaben auch hohe Anforderungen für Hygiene- und Abstandsregeln bei der Durchführung von Messen erfüllen.

Auch das R.I.F.E.L. hat der Politik bereits eine Handlungs- und Entscheidungsempfehlung für die zukünftige gestaffelte Durchführung von Veranstaltungen an die Hand gegeben.

>> Lesen Sie hier den ausführlichen Artikel zu den R.I.F.E.L. Empfehlungen.

Ein wichtiges Signal für die Messen sei, so Jörn Holtmeier, auch die von den Ländern geplante schrittweise Öffnung der Hotel- und Gastronomiebetriebe. Entscheidend für den Erfolg von Messen im 2. Halbjahr sei dann auch die Öffnung der Grenzen und die Wiederaufnahme des grenzüberschreitenden Geschäftsreiseverkehrs.

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