Bis zum 30. Juni 2021 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber*innen normalerweise für ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit zahlen müssen. Das Forum Veranstaltungswirtschaft prangert an, dass danach die Beiträge bis zum Jahresende 2021 nur noch zur Hälfte erstattet werden sollen.
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