Verhandlungen

Veranstaltungsverbände bdv und VDKD bereiten Fusion vor

Bereits seit etwa einem Jahr bereiten die Vorstände des Bundesverbandes der Veranstaltungswirtschaft (bdv) und des Verbandes der Deutschen Konzertdirektionen (VDKD) die Voraussetzungen und vertraglichen Grundlagen für den aus Sicht aller Beteiligten überfälligen Zusammenschluss ihrer beiden Veranstalterorganisationen vor.

Foto (v.l.n.r.) Vordere Reihe: Prof. Dr. Johannes Kreile (VDKD-Justiziar), Ulrike Schirrmacher (bdv), Daniel Rothammer (bdv), Dr. Johannes Ulbricht (Justiziar bdv); Hintere Reihe: Klaus Wollny (bdv), Felix Hansen (bdv), Stephan Thanscheidt (bdv), Michaela Russ (VDKD), Folkert Koopmans (VDKD), Michael Herrmann (VDKD), Michael Russ (VDKD), Prof. Jens Michow (bdv), Sonia Simmenauer (VDKD), Pascal Funke (VDKD), Elisabeth Ehlers (VDKD), Christian Diekmann (VDKD), Christian Doll (bdv).
Foto (v.l.n.r.) Vordere Reihe: Prof. Dr. Johannes Kreile (VDKD-Justiziar), Ulrike Schirrmacher (bdv), Daniel Rothammer (bdv), Dr. Johannes Ulbricht (Justiziar bdv); Hintere Reihe: Klaus Wollny (bdv), Felix Hansen (bdv), Stephan Thanscheidt (bdv), Michaela Russ (VDKD), Folkert Koopmans (VDKD), Michael Herrmann (VDKD), Michael Russ (VDKD), Prof. Jens Michow (bdv), Sonia Simmenauer (VDKD), Pascal Funke (VDKD), Elisabeth Ehlers (VDKD), Christian Diekmann (VDKD), Christian Doll (bdv). (Bild: public address, Mirko Hannemann)

Am 11. Juli trafen sich in Hamburg ein weiteres Mal sämtliche Vorstandsmitglieder zusammen mit ihren Justiziaren zur Abstimmung des Fusionsvertrages, der zukünftig gemeinsamen Satzung und des Zeitplans der Fusion. Die Mitglieder hatten bereits bei ihren jeweiligen Sitzungen des vergangenen Jahres ihren Repräsentanten den entsprechenden Handlungsauftrag erteilt.

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Vorgesehen ist nunmehr, dass auf den diesjährigen Verbandsversammlungen beider Verbände die ausgearbeiteten Vertragswerke von den Mitgliedern beschlossen werden. Der Vollzug der Fusion soll dann allerdings erst zum 1. Januar 2019 erfolgen, damit die erforderlichen formellen Schritte und die Gründung eines neuen Verbandes, in dem dann beide Verbände zusammenfinden sollen, mit der gebotenen Sorgfalt weiter vorbereitet werden können.

„Ich freue mich, dass die Vorstände in Hamburg nach fast einjährigen Verhandlungen nun in allen wesentlichen Punkten Einvernehmen erzielt haben und damit die Weichen für die gemeinsame Zukunft gestellt sind“, freut sich Pascal Funke, Präsident des VDKD. „Die Interessenwahrnehmung für die deutsche Veranstaltungswirtschaft wird durch den Zusammenschluss erheblich gestärkt werden.“

bdv-Präsident Prof. Jens Michow ergänzt: „Vor allem angesichts der gerade in unserem Wirtschaftszweig ständig zunehmenden Herausforderungen durch rechtliche Rahmenbedingungen ist es wichtig, dass die gesamte Branche mit einer Stimme auftritt. Der gemeinsame Verband wird ab 2019 tatsächlich 100 Prozent des Wirtschaftszweiges und alle Genres der Veranstaltungswirtschaft unter einem Dach repräsentieren. Das unterstreicht eindrucksvoll seine Bedeutung und Professionalität.“

In den beiden Berufsverbänden der deutschen Live Entertainment Branche sind knapp 500 Agenturen, Tournee- und Konzertveranstalter zusammengeschlossen. Sie erwirtschaften jährlich mit dem Verkauf von über 120 Millionen Tickets einen Umsatz von rund 4 Milliarden Euro.

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