Messewirtschaft nicht betroffen

AUMA: Messen werden ab September stattfinden

Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Für Messen würden diese Vereinbarung jedoch nicht gelten, wie der AUMA – Verband der deutschen Messewirtschaft nun in einer Meldung bekannt gegeben hat. Betroffen von dem Verbot seien nur Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen.

Stop-Schild-Achtung-Verbot(Bild: Pixabay)

Laut AUMA hätten der Bund und die Länder genau dies in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem sei darin geregelt worden, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen könnten. In vielen Fällen sei das bereits geschehen.

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Messen, so der AUMA, würden in Deutschland nach bisherigen Planungen der Veranstalter ab September wieder stattfinden.

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