Konsequenz: umfassende Veranstaltungsabsagen

fwd: kritisiert Gast-Obergrenzen und Abstandspflicht

Die fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. kritisiert den aktuellen Entwurf zum Infektionsschutzgesetz. Dieser mache Großveranstaltungen unplanbar. Kein Veranstalter könne sich auf solch unkalkulierbare, unwirtschaftliche Unberechenbarkeit einlassen. Folge würden im Winter massenhafte Veranstaltungsabsagen und Eventabwanderungen ins Ausland sein, mahnt fwd:. Die Zustimmung des Bundesrats zum Entwurf steht aus.

Achtung-Ausrufezeichen(Bild: Pixabay)

Christian Eichenberger, Vorstand von fwd: und Mitglied im Vertreter:innenrat der Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft erklärt: „Am 3. August 2022 hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetzes im Entwurf schärfer gefasst. In Innenräumen sollen länderspezifisch Gastobergrenzen, FFP2-Masken und Abstand gelten. Das erzeugt erneut völlige Unberechenbarkeit: Wenn Veranstalter kurzfristig Kapazitäten reduzieren müssten, weil Landesregierungen – noch dazu ohne klare Pandemiegraddefinitionen – eine Verschärfung feststellen, kann nicht seriös geplant werden.“

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Folge sei, so Eichenberger, maximale Verunsicherung bei Auftraggebern und Gästen von Veranstaltungen wie Messen, Kongressen, Events und weiteren Formaten. Sollte der Entwurf nicht überarbeitet werden, seien umfassende Veranstaltungsabsagen ab Oktober die zwingende Konsequenz. Fachkräfte würden noch stärker abwandern, ist sich Christian Eichenberger sicher. „Die optionalen Ländermaßnahmen führen erneut zum Flickenteppich an Vorgaben, der nur eines bringt: Veranstaltungsstornierungen mangels Planungssicherheit. Klar ist, dass die Branche damit ab Herbst wieder für mindestens sechs Monate deutliche Wirtschaftshilfen für ihren Fortbestand in Anspruch nehmen muss. Zudem hat sich Deutschland im europäischen Vergleich abermals für einen Sonderweg entschieden, der zur Abwanderung hochkarätiger Wirtschaftsveranstaltungen und Messen in Nachbarländer führt“, betont Eichenberger abschließend.

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