Wie lange darf ich Daten aufbewahren? Wann müssen diese gelöscht werden?

Webinar: Datenerhebung und -löschung bei Events

Wie lange darf ich Daten (z.B. von Teilnehmenden) aufbewahren? Wann müssen diese zwingend gelöscht werden? Im Eventfaq Webinar am 13. Mai 2022 wird Datenschutz-Berater und Fachanwalt für IT-Recht Timo Schutt über die Datensparsamkeit, die Löschpflichten, die unterschiedlichen Speicherdauern, Archivierungspflichten und über den sinnvollen Aufbau eines daraus resultierenden Löschkonzepts für Veranstaltende sprechen.

Löschen-Radiergummi-Delete-Fehler(Bild: Pexels)

Die Datenminimierung und die Speicherbegrenzung sind zwei zentrale Grundsätze der DSGVO, das gilt auch bei der Datenerhebung im Rahmen von Events, wie zum Beispiel den Teilnehmerdaten. Man darf also letztlich nur die Daten im Unternehmen gespeichert haben, für die man (noch) eine Rechtsgrundlage hat. Gleichzeitig zwingt die Rechenschaftspflicht der DSGVO zu Dokumentation zur Nachweiserbringung. Anders ausgedrückt: Die Datenlöschung wird zur nachweispflichtigen Aufgabe der Unternehmen und Veranstaltenden.

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Inhalte des Webinars:

  • Datenminimierung und Speicherbegrenzung als zentrale Grundsätze der DSGVO – auch für Veranstaltende
  • Datenlöschung als nachweispflichtige Aufgabe für Veranstaltende
  • Datensparsamkeit, unterschiedliche Speicherdauern, Archivierungspflichten, Löschpflichten… was steckt dahinter?

>> Weitere Infos und Anmeldung unter: eventfaq.de/shop/webinar/wie-lange-darf-ich-daten-aufbewahren/

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